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Kostenlose anwaltliche Erstberatung, wenn bereits ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vorliegt.

Blitzer Blog – Ihr Portal rund um das Verkehrsrecht

 

Beinahe jeder Bundesbürger nimmt am Straßenverkehr teil, die einen mehr, die anderen weniger. Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann einmal mit dem Verkehrsrecht in Berührung zu kommen, sei es aufgrund des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit durch eine Bußgeldbehörde, aufgrund eines Verkehrsunfalls oder gar wegen einer Straftat, ist daher relativ hoch.

Die Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht ergeben, sind komplex und vielschichtig. Um eine sachlich fundierte Beratung leisten zu können, sind insbesondere Kenntnisse des Anwalts im Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht unabdingbar.

Ebenso relevant wie die juristische Bearbeitung ist – insbesondere im Zusammenhang mit Messgeräten, die zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen eingesetzt werden – eine fachkundige Auseinandersetzung mit den technischen Fragen. Die juristische Kompetenz, gepaart mit technischer Fachkenntnis ermöglicht eine effektive Verteidigung.

Wir legen daher großen Wert auf regelmäßige Fortbildungen und eine hohe Spezialisierung. Nur so können wir gewährleisten, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten. Um auch die kleinsten Ungenauigkeiten bei Messverfahren aufzudecken, arbeiten wir darüber hinaus mit hochspezialisierten Sachverständigenbüros zusammen.

Sie haben die Möglichkeit, sich auf unserem Portal vorab zu informieren. Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, Unfallregulierungen und zum Fahrerlaubnisrecht.

Kontaktieren Sie uns jederzeit und profitieren Sie von unserer Erfahrung. Bei uns finden Sie ohne Wartezeit einen kompetenten, spezialisierten Ansprechpartner.

Ihr Team vom Blitzer-Blog

Henning Lüdecke & Roland Fritzsch
-Rechtsanwälte-

 

Unser Service im Überblick – Ihre Vorteile

  • bundesweite Tätigkeit in Zivil- sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • sofortige anwaltliche Beratung – keine Wartezeit
  • kostenloses Erstgespräch (auch ohne Beauftragung)
  • unverzügliche Reaktion nach Mandatierung möglich
  • keine Ortstermine notwendig
  • Kommunikation über eMail, Fax, Telefon und Post
  • Rückrufservice – Wir melden uns bei Ihnen, wenn Sie Zeit haben
  • transparente Preisgestaltung