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Kostenlose anwaltliche Erstberatung, wenn bereits ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vorliegt.
Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit beauftragen möchten, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Bevollmächtigung. Hierfür können Sie unseren Vollmachtsvordruck benutzen. Laden Sie sich den ausfüllbaren Vordruck unserer Vollmacht für Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten hier herunter:
Für finanziell nicht oder nur eingeschränkt leistungsfähige Personen besteht die Möglichkeit, für ein verkehrszivilrechtliches Verfahren (kein Straf- oder OWi-Recht) Prozesskostenhilfe zu beantragen. Einzelheiten zur Prozesskostenhilfe und deren Gewährung können Sie bspw. hier nachlesen. Falls Sie selbst Prozesskostenhilfe beantragen möchten, können Sie sich nachstehend den ausfüllbaren Antrag auf Prozesskostenhilfe herunterladen (Quelle Justizministerium NRW):